Transportverpackungen verpflichten
Was sind Transportverpackungen?
Transportverpackungen spielen eine entscheidende Rolle beim Transport von Waren zwischen einzelnen Vertreibern, wie dem Hersteller und dem Großhandel. Nach §3 des Verpackungsgesetzes (VerpackG) Sie erleichtern die Beförderung von Produkten und haben den Zweck, Produkte während des Transports vom Hersteller zum (Groß-) Händler vor Schäden zu schützen. Gleichzeitig sollen sie möglichst kosteneffizient und einfach zu handeln sein. Transportverpackungen verbleiben im Business-to-Business Bereich (B2B-Bereich) und sind, im Gegensatz zu Verkaufs- und Versandverpackungen, nicht zur Weitergabe an Endverbraucher bestimmt. Zu den Transportverpackungen gehören beispielsweise:
Eine große Auswahl an nachhaltigen papierbasierten Transportverpackungen finden Sie übrigens im Smurfit Kappa Onlineshop in der Kategorie Transport- und Logistikzubehör.
Was ist gesetzlich zu beachten?
Die Pflichten für Inverkehrbringer von Transportverpackungen haben sich durch das aktuelle Verpackungsgesetz (VerpackG) deutlich erweitert. Dieser Beitrag hilft Ihnen zu klären, inwiefern das VerpackG für Sie gilt und was zu beachten ist.
Transportverpackungen sind nach dem Verpackungsregister nicht systembeteiligungspflichtig. Dennoch müssen Inverkehrbringer von Transportverpackungen die Verpackungsart seit dem 1. Juli 2022 im Verpackungsregister LUCID anmelden. Zusätzlich müssen sie die Verpackungen fachgerecht entsorgen und dem Wertstoffkreislauf zuführen. Das nennt sich entpflichten statt lizenzieren. Diese speziellen Rücknahme- und Verwertungspflichten sind im Verpackungsgesetz (VerpackG) geregelt.
Mit der Versendung übernimmt der Hersteller oder Vertreiber die Produktverantwortung. Inverkehrbringer sind dazu verpflichtet, Transportverpackungen nach Gebrauch wieder unentgeltlich bei ihren Kunden zurückzunehmen. Die Verpflichtung zur Rücknahme kann auch an einen Dritten delegiert werden. Vertreiber müssen einen Nachweis über die Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungsanforderungen führen (Nachweispflicht). Die Rücknahmepflicht ist im § 15 des VerpackG genau definiert.
Darüber hinaus gelangen manche Transportverpackungen bis zum Endverbraucher. In dem Moment gelten sie als Versandverpackung. Diese verpflichten den Inverkehrbringer zusätzlich zur Systembeteiligung, wenn die Verpackungen typischerweise beim privaten Endverbraucher oder an vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen.
Überlassen Sie daher nichts dem Zufall – lassen Sie Ihre Transportverpackungen von einem erfahrenen Dienstleister entsorgen!
Unsere Leistungen
Wir verantworten die fachgerechte Rückführung der Transportverpackungen, die bei Ihren Kunden anfallen und kümmern uns um die Abholung der Verpackungen. Diese Materialien werden dem Wertstoffkreislauf wieder hinzugefügt und möglichst recycelt. Wir arbeiten kosteneffizient und transparent. Auf Grundlage der Materialfraktionen, Abholmengen und Abholrhythmen kalkulieren wir für Sie zunächst ein individuelles Angebot.
Passt alles, schließen wir einen gemeinsamen Transportverpackungsvertrag ab und übernehmen für Sie die Rücknahme und Entsorgung. Ihr Kunde füllt, sobald Transportverpackungen bei ihm abgeholt werden sollen, ein Antragsformular zur Verpackungsrücknahme aus und mailt oder faxt es unserem Abholteam.
Als Inverkehrbringer von Transportverpackungen müssen Sie nachweisen, gesetzeskonform die Rücknahme- und Verwertungsanforderungen erfüllt zu haben. Nutzen Sie unsere Expertise!
Entsorgung Ihrer Transportverpackungen in drei Schritten
Auf Grundlage der Materialfraktionen, Abholmengen und Quoten kalkulieren wir für Sie ein individuelles Angebot.
Passt alles, schließen wir einen Transportverpackungsvertrag ab und übernehmen für Sie die Rücknahme und Entsorgung bei Ihren Kunden.
Ihr Kunde faxt oder mailt unserem Team ein Formular zur Verpackungsrücknahme, sobald Transportverpackungen abgeholt werden sollen.
Um Ihnen die Abwicklung der Gesamt-Prozesse zu erleichtern, setzen wir unsere langjährige Expertise in der Entsorgungswirtschaft ein. Hier stehen wir Ihnen auch in rechtlichen Fragen beratend zur Seite und informieren Sie auch in Zukunft über Gesetzesänderungen.
Gerne erklären wir Ihnen auch Ihre Meldepflichten in dem Verpackungsregister LUCID. Als Inverkehrbringer von Transportverpackungen müssen Sie nachweisen, gesetzeskonform die Rücknahme- und Verwertungsanforderungen erfüllt zu haben. Selbstverständlich helfen wir Ihnen dabei und stellen Ihnen die erforderlichen Nachweise zur Verfügung.
Mit dem abgeschlossenen Transportverpackungs-Vertrag der Recycling Dual GmbH erwerben Sie das „Sorglos-Paket“. Wir übernehmen die gesamte Abwicklung!