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Systembeteiligung bei Amazon und Ebay

Informationen für Onlinehändler


Systembeteiligungsvertrag für Amazon, eBay und Marktplätze

Welche Pflichten habe ich als Onlinehändler?

 

Als gewerblicher Onlinehändler sind Sie verpflichtet, Ihre Verpackungen bei einem Dualen System wie Recycling Dual GmbH zu melden und sich im Verpackungsregister LUCID zu registrieren.

Zudem sind regelmäßige Meldungen über die Art und Menge der verwendeten Verpackungen erforderlich. Die Einhaltung dieser Pflichten ist unerlässlich, um Bußgelder und Verkaufsverbote zu vermeiden.

Marktplätze wie eBay, Amazon, Otto, Etsy, Temu und AliExpress sind verpflichtet, Ihre Systembeteiligung zu überprüfen, dies geschieht über die Mengenbestätigung Ihrer Systembeteiligung.

Sollten Sie diese Bestätigung bei Ihrem Markplatz nicht vorlegen, kann es zu einer vorläufigen Sperrung des Marktplatz-Account kommen.

 

 

1. Was kostet der Systembeteiligungsvertrag?

 

Die Kosten betragen für geringe Verkaufsmengen 23,89 € pro Jahr. Die exakten Kosten sind abhängig von der Art Ihrer verwendeten Verpackung. Dabei sollten Sie sich die Frage stellen, aus welchen Material Ihre Verpackung und das Füllmaterial besteht.  (z.B. Kunststoffbeutel oder Kartons mit Papierschnipsel).

Genaue Kostendetails finden Sie in unserem Kalkulator.

 

 

2. Welche Verpackungen sind betroffen?

 

  • Ihre Versandverpackungen

  • Wenn Sie selbst ein Produkt herstellen: Die Produktverpackung, falls vorhanden

  • Falls Sie Produkte importieren: Die Produktverpackung

 

3. Was müssen Onlinehändler beachten?

 

a) Falls Sie Ihre Produkte aus dem Ausland importieren, tragen Sie die volle Produktverantwortung. Das bedeutet, dass Sie alle Produktverpackungen, nicht nur die Versandverpackung, bei einem dualen System wie Recycling Dual und der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID) melden müssen.

b) Sofern Sie einen Fulfilment-Dienstleister nutzen, muss dieser Ihnen die Gewichte der versendeten Verpackungen mitteilen. Bitte melden Sie die Versandverpackungen vorab als Prognose an und lizenzieren Sie diese. Beachten Sie, dass Sie als Importeur des Produktes sämtliche Produktverpackungen ermitteln und lizenzieren müssen.

 

4. Ich starte mein Geschäft erst in Zukunft und kann noch nicht sagen, wie viel ich verkaufen werde.

 

Sie haben Ihren Businessplan, Ihr Unterhemen wurde gegründet und Sie möchten zeitnah Ihre Produkte vertreiben?

Dann sollten Sie folgende Schritte nach VerpackG beachten:

 

a) Registrierung im Verpackungsregister LUCID, klicken Sie HIER

b) Nachdem Sie sich im Verpackungsregister registriert haben, erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben mit Ihrer Registrierungsnummer. Diese Nummer ist zwingend notwendig für die Registrierung bei Recycling Dual und wird im Bestellprozess zusammen mit Ihrer Steuernummer/Umsatzsteuernummer abgefragt.

c) Nachdem Sie sich in unserem Online-Shop registriert haben, müssen Sie eine erste Prognosemenge abgeben, sowohl bei Recycling Dual, Ihrem Systembetreiber, als auch im Verpackungsregister. Die Prognose ist eine erste Schätzung, welche Mengen aus welchem Material, werden Sie in dem Zeitraum eines Jahres an Ihre Kunden versenden.

Dabei ist es wichtig, die Bestandteile der Verpackung genauer zu bestimmen: Aus welchem Material besteht meine Verpackung, welches Füllmaterial verwende ich, benutze ich Klebeband?

d) Sie melden Ihre geplante Menge an das Verpackungsregister LUCID. Wir schicken Ihnen eine Anleitung per E-Mail!

Wichtig: Parallel zu Ihrer jeweiligen Mengenmeldung im Verpackungsregister LUCID, geben Sie die Mengenmeldung bei Recycling Dual (Lizenzierungspartner) ab und bezahlen diese.

e) Zu Beginn des folgenden Jahres können Sie eine „Jahresabschlussmeldung” abgeben. Wenn Sie mehr verkauft haben als in Ihrer ersten Meldung angegeben, wird die Differenz kilogrammgenau nachberechnet.

 

5. Welche dualen Systeme gibt es und welches soll ich wählen?

 

Eine Übersicht der zugelassenen dualen Systeme finden Sie hier.

Recycling Dual steht für günstige Preise, nachhaltige Verpackungslösungen, einen sehr gut erreichbaren Kundensupport und einer Spezialisierung auf Onlinehändler.

 

 

6. Wie oft und in welchem Umfang muss ich Verpackungen melden?

 

Sie melden Ihre Verpackungsmengen zwei Mal im Jahr. Als Prognose für das aktuelle oder Folgejahr und den Jahresabschluss für das Vorjahr.

Die Meldung erfolgt über Ihren Kundenaccount oder unseren Kalkulator und anschließend bei LUCID.

Keine Panik: Wir schicken Ihnen eine Anleitung zur Meldung bei LUCID und sind auch telefonisch für Sie da.

 

 

7. Was passiert, wenn ich meine Pflichten nicht erfülle?

 

Wenn Sie Ihre Pflichten aus dem Verpackungsgesetz nicht erfüllen, drohen Ihnen Bußgelder bis zu 200.000 Euro, Verkaufsverbote auf Marktplätzen und Abmahnungen von Wettbewerbern. Zudem kann dies zu erheblichen Reputationsschäden und Haftungsrisiken führen. Daher ist es wichtig, sich bei LUCID zu registrieren, einen Systembeteiligungsvertrag abzuschließen und regelmäßige Meldungen über die verwendeten Verpackungen zu machen.

 

 

8. Gibt es Ausnahmen für kleine Onlinehändler?

 

Das Verpackungsgesetz sieht keine Ausnahme vor. Eine Registrierung und Systembeteiligung ist schon für das erste verkaufte Produkt nötig.

 

 


1

Nach der kostenlosen Online-Anmeldung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID) berechnen Sie die Prognosemenge Ihres Verpackungsmaterials.

2

Sie bestätigen und zahlen die entsprechende Lizenzgebühr über den Kalkulator, dort finden Sie zusätzlich umfangreiche Extras sowie die Bestellbestätigung, Rechnung etc.. Nach Buchung erhalten Sie Ihre Lizenzbestätigung über die gemeldeten Mengen am dualen System.

3

Im Anschluss melden Sie Ihre lizenzierte Menge beim Verpackungsregister LUCID und aktualisieren diese jährlich.

Lizenzjahr:
2025
2024
2023
2022

Wählen Sie die Jahresmengen Ihrer Verpackungsmaterialien:

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