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Das Verpackungsgesetz – Wir bringen Sie auf den aktuellen Stand!

Am 1. Januar 2019 ist das Verpackungsgesetz (= VerpackG) offiziell in Kraft getreten und hat die bis dahin geltende Verpackungsordnung abgelöst, die seit 1991 die Rücknahme und Recyclingpflichten in Deutschland regelt. Aber was hat es mit dem neuen Gesetz auf sich, wer ist betroffen und was ist jetzt zu tun? Das klären wir für Sie im folgenden Blogbeitrag – leicht verständlich und übersichtlich erklärt.  

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Zunächst stellen sich Ihnen wahrscheinlich die Fragen, was das Verpackungsgesetz eigentlich bedeutet, was sich verändert und was mit dem neuen Gesetz erreicht werden soll. Grob gesagt regelt das VerpackG die Anforderungen an die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Entsorgung von Verpackungen. Das hat zwar auch schon die Verpackungsordnung (= VerpackV) geregelt, aber es gibt einige Neuerungen: 

Zum einen ist die Recyclingquote deutlich erhöht worden, zum anderen geht es um eine effizientere Kreislaufwirtschaft, aber auch die Produktverantwortung ist stärker in den Fokus gerückt. Das Ziel: Verpackungsabfälle durch besseres Recycling zu reduzieren und der Umwelt etwas Gutes tun! Denn – „Was wir heute tun, entscheidet darüber, wie die Welt morgen aussieht“: Das wusste auch schon die Schriftstellerin Marie von Ebner-Eschenbach im 19. Jahrhundert und genau dieses Zitat ist heute aktueller denn je. 

Hohe Strafen drohen

Gleichzeitig schafft das VerpackG auch eine Transparenz – jeder, auch der Endverbraucher, kann dadurch sehen, dass Ihnen als Inverkehrbringer von Verkaufsverpackungen nicht egal ist, was aus Ihrer Verpackung wird und Sie sich verantwortlich um das Thema Recycling kümmern und dafür aufkommen. Dafür aufkommen bedeutet in dem Fall, dass das VerpackG Sie dazu verpflichtet, dass Sie Ihre Verpackungsmengen, bevor diese in den Verkehr gebracht werden, registrieren. Dazu müssen Sie Ihre Verpackungen bei einem dualen System, wie wir es sind, lizenzieren und ein Lizenzentgelt bezahlen. Tun Sie dies nicht, kann ein Bußgeld bis zu 200.000 Euro sowie ein Vertriebsverbot die Folge sein. Hält sich jeder an das VerpackG und sind nur noch lizenzierte Verpackungen im Umlauf, reduzieren sich auch die Kosten für das gesamte Verwertungssystem und letztendlich auch für Sie: Eine Win-win-Situation für alle! 

Vom Hersteller bis zum Online-Händler

Betroffen vom dem VerpackG sind Hersteller, Ladenbesitzer und Online-Händler gleichermaßen, die ihre Ware oder Produkte mit den jeweiligen Verpackungen gewerbsmäßig in Deutschland erstmals an den privaten Endverbraucher verkaufen und die Verpackungen am Ende im Abfall landen. Das gilt also genauso für den großen Hersteller, der etwa Zahnbürsten produziert und diese verpackt an einen Händler schickt, wie für beispielsweise den regionalen Feinkosthändler, der seinen Kunden Olivenöl in eine Glasflasche abfüllt. 

Noch mehr Beispiele

Sie stellen Produkte her, verpacken und versenden Sie selbst? Dann sind Sie für die Produkt- und Versandpackung verantwortlich inklusiver aller Bestandteile. Sie ordern Produkte bei einem deutschen Produzenten und versenden diese weiter? Dann müssen Sie sich nur um die von Ihnen befüllte Versandpackung mit den Füllmaterialien und Packhilfsmittel kümmern. In diesem Fall muss der Produzent die befüllte Produktverpackungen, die bei Ihnen ankommt, selbst lizenzieren. Anders sieht es aus, wenn Sie Ware aus dem Ausland ordern und diese weiter versenden: Da Sie die Ware aktiv nach Deutschland holen, müssen Sie für alle Verpackungen und deren Bestandteile und diese, die Sie selbst zum Weiterversenden benötigen aufkommen. Bei weiteren, spezielleren Fällen helfen wir Ihnen gerne weiter – kontaktieren Sie einfach unser Recycling Dual-Team und wir kümmern uns um Ihr Anliegen.

Aber was gehört alles zu den lizenzierungsbedürftigen Verpackungen? Darüber informieren wir Sie in einem separaten Blogbeitrag. Soviel verraten wir aber schon mal: Glas gehört genauso dazu, wie Pappe, Papier, Karton, Kunststoffe, Aluminium, Eisenmetalle sowie sonstige Verbundverpackungen und -materialien.

Lizenzierung leicht gemacht

Wir haben ja schon oft das Wort Lizenzierung verwendet – höchste Zeit, Ihnen den Weg dorthin zu beschreiben. Ganz am Anfang steht die Anmeldung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister – https://www.verpackungsregister.org. Hier müssen Sie sich mit Ihren Stammdaten und ggf. Markennamen registrieren. Das geht ganz bequem online über das Verpackungsregister LUCID – https://www.lucid.verpackungsregister.org – und ist kostenlos. Wichtig: Die Registrierung muss von einem Verantwortlichen Ihres Unternehmens erfolgen wie z.B. die Geschäfts- oder Fachbereichsleitung oder eine/ein Handlungsbevollmächtigte/r. Hier erhalten Sie anschließend Ihre Registrierungsnummer mit dieser Sie Ihre Verpackungen bei uns, als duales System, lizenzieren können. Das bedeutet: Mit Hilfe unseres Berechnungskalkulators errechnen Sie ganz einfach Ihre pro Jahr in Umlauf gebrachte Verpackungsmenge und das -material. Automatisch wird dies online von unserem Verpackungskalkulator übernommen und daraus ergibt sich eine Lizenzgebühr, die Sie übernehmen. Die Angaben der Verpackungsmenge, die Sie bei uns errechnet haben, brauchen Sie nur noch bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister angeben und schon haben Sie einen wichtigen Beitrag für die Umwelt geleistet. Bitte denken Sie aber daran, dass Sie Ihre Angaben bei LUCID aktuell halten und regelmäßig pflegen. 

Was macht Recycling Dual?

Mit Ihrer Lizenzgebühr kümmern wir uns für Sie um die Entsorgung und darum, möglichst hochwertig zu recyceln. Als Tochterunternehmen der Smurfit Kappa Group – dem größten Papierhersteller und -recycler Europas – bündeln wir unsere langjährige Erfahrung in der Recyclingwirtschaft mit einer erstklassigen Papier-Expertise. Als Deutschlands erstes industriegestütztes duale System schließen wir gemeinsam Kreisläufe von der Produktion bis zur Verwertung für eine nachhaltige und lebenswerte Zukunft! Unser primäres Projekt: Materialeinsparung durch Verpackungsoptimierung und eine Verbesserung der Recyclingfähigkeit. Also machen Sie mit – Kundenkonto erstellen und Lizenzmengen melden.