Verpackungsführer von Aluminium bis Zinn
Kleiner Verpackungsführer von Aluminium bis Zinn – welche Verpackung ist lizenzierungspflichtig? Durch das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz (= VerpackG) müssen Sie als Hersteller, Ladenbesitzer und Online-Händler in puncto Entsorgung von Verpackungen aktiver werden. Was Sie tun müssen, um sich rechtskonform zu verhalten, haben wir bereits in unserem Blogbeitrag „Das Verpackungsgesetz“ geklärt. Jetzt geht es um lizenzierungspflichtige Verpackungsmaterialien. Was gehört dazu, was nicht, worauf müssen Sie achten?
Grundsätzlich gilt: Sie müssen alle Verpackungsarten lizenzieren, die beim privaten Endverbraucher zu Hause anfallen und dort im Müll landen. Schon ab der ersten befüllten und in den Verkehr gebrachten Verkaufsverpackung – also vom Karton über das Füllmaterial bis hin zum Paketband – sind Sie verpflichtet, sich einem dualen System, wie wir es sind, anzuschließen. Nochmal kurz zusammengefasst, was Ihre Pflichten hier sind:
- Nach der kostenlosen Online-Anmeldung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister über das Verpackungsregister LUCID berechnen Sie die Menge Ihres Verpackungsmaterials ganz einfach mit unserem Berechnungskalkulator.
- Sie zahlen anschließend die daraus resultierende Lizenzgebühr…
- … und melden Ihre lizenzierte Menge beim Verpackungsregister LUCID und aktualisieren diese regelmäßig.
So einfach schließen wir gemeinsam Kreisläufe für eine nachhaltigere Zukunft.
Verpackungsmaterialien auf einem Blick
Wie Sie in unserem Berechnungskalkulator sehen können, unterscheiden wir bei den jeweiligen Verpackungsmaterialien und haben diese kategorisiert. Hier in unserem Shop www.recycling-dual.de finden Sie (Bild verlinken) auf einem Blick, welche Verpackungsmaterialien wir für Sie laut VerpackG registrieren können und Sie dadurch Ihrer Systembeteiligungspflicht nachkommen.